Feuerwehrausbildung befähigt zum Brandschutzhelfer

Die überarbeitete Fassung der DGUV-Information Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung ist erschienen und bietet insbesondere Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr einen echten Mehrwert in ihrer beruflichen Tätigkeit.

So wird erläutert, dass aktive Feuerwehrangehörige mit einer Ausbildung zum Truppmann/-frau oder höherwertig mit entsprechender Betriebskunde ohne weitere Ausbildung zum Brandschutzhelfer bestellt werden können. Mit einer Ausbildung zum Gruppenführer kann sogar eine Tätigkeit als Ausbilder wahrgenommen werden.

Das Dokument steht online zum Download unter https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf

DGUV 5182 Branschutzhelfer

Quellen: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)