UVV = Unfallverhütungsvorschriften
Rechtlicher Hintergrund
Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ fordert, dass Feuerwehrangehörige im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die möglichen Gefahren und Fehlbeanspruchungen im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren regelmäßig zu unterweisen sind.
Quelle Text: Kommunale Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse
Teilnehmen
Alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Burgebrach erhalten eine Einladung zu dieser Onlineschulung.