Gefahr durch Koh­len­mon­oxid

DFV-Vize­prä­si­dent Hache­mer: „Schon im Ver­dachts­fall Alarm schla­gen!“

Ber­lin – Es ist geruchs- und geschmack­los und schon weni­ge Atem­zü­ge kön­nen zum Tod füh­ren: Koh­len­mon­oxid ent­steht bei einem unvoll­stän­di­gen Ver­bren­nungs­vor­gang. „Häu­fig sind man­geln­de Belüf­tung, feh­ler­haf­te Ver­bren­nung in Öfen oder Defek­te an Gas­ther­men die Ursa­chen“, warnt Frank Hache­mer, Vize­prä­si­dent des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­ban­des (DFV), vor dem Hin­ter­grund der töd­li­chen Koh­len­mon­oxid­ver­gif­tung bei sechs jun­gen Men­schen in Arn­stein (Bay­ern). „Immer wie­der kommt es auch zu Ein­sät­zen der Feu­er­wehr auf­grund aus­ga­sen­der Koh­le­res­te etwa von Shi­sha-Pfei­fen oder Grills in geschlos­se­nen Räu­men“, berich­tet der Exper­te.

Koh­len­mon­oxid ist für den Men­schen nicht zu bemer­ken. Das Gas mit dem Kür­zel CO bin­det sich im Blut an die roten Blut­kör­per­chen (Hämo­glo­bin) und ver­drängt dabei den Sau­er­stoff. Nach weni­gen Atem­zü­gen kann dies bereits zu schwe­ren Ver­gif­tungs­er­schei­nun­gen und zum Tod füh­ren. In den letz­ten Jah­ren sind immer mehr Feu­er­weh­ren mit CO-Warn­ge­rä­ten aus­ge­rüs­tet, die bei Über­schrei­ten einer Warn­schwel­le Alarm schla­gen. „Schon im Ver­dachts­fall einer Koh­len­mon­oxid­ver­gif­tung soll­te man schnell reagie­ren“, appel­liert Hache­mer.

Holzkohle
Holz­koh­le

Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band gibt fol­gen­de Hand­lungs­hin­wei­se:

  • Ach­ten Sie beim Betrieb von Shi­sha-Pfei­fen oder ähn­li­chen Gerä­ten auf aus­rei­chen­de Belüf­tung.
  • Gril­len Sie nie in geschlos­se­nen Räu­men – dies gilt auch für das Abküh­len der Koh­le!
  • Neh­men Sie beim Betrieb von Ver­bren­nungs­öfen oder gas­be­trie­be­nen Gerä­ten plötz­lich auf­tre­ten­de Kopf­schmer­zen ernst – sie sind ein ers­tes Anzei­chen für eine mög­li­che Ver­gif­tung. Beglei­tet wer­den sie unter Umstän­den von Bewusst­seins­ein­trü­bung.
  • Beim Ver­dacht des Auf­tre­tens von Koh­len­mon­oxid ver­las­sen Sie sofort den betrof­fe­nen Raum. Sofern mög­lich, soll­te man die Fens­ter öff­nen, um zu lüf­ten.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigen­ge­fähr­dung mög­lich ist, schal­ten Sie das mög­li­cher­wei­se ver­ur­sa­chen­de Gerät aus oder ent­fer­nen den Aus­lö­ser aus der Woh­nung.
  • Alar­mie­ren Sie im Ver­dachts­fall Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst über die euro­pa­weit gül­ti­ge Not­ruf­num­mer 112!

Nicht nur umsich­ti­ges Han­deln, son­dern auch Vor­sor­ge kön­nen dazu bei­tra­gen, Unfäl­le zu ver­hin­dern:

  • Ein wich­ti­ger Bei­trag zur Prä­ven­ti­on ist die regel­mä­ßi­ge War­tung der Hei­zungs­an­la­ge zum Bei­spiel durch den Schorn­stein­fe­ger. Die­se ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann bei­spiels­wei­se fest­ge­stellt wer­den, ob ein Lüf­tungs­ka­nal blo­ckiert wird und die Heiz­ga­se oder Abga­se daher nicht ein­wand­frei abzie­hen. Dies kann auch durch Vogel­nes­ter ver­ur­sacht wer­den.
  • Ver­wen­den Sie die Anla­gen sach­ge­mäß. Bei Eta­gen­hei­zun­gen sind die Lüf­tungs­schlit­ze der jewei­li­gen Türen der Gas­ther­men frei zu hal­ten und nicht zu ver­stel­len, sonst erhält die Anla­ge zu wenig Sau­er­stoff.
  • Es gibt mitt­ler­wei­le Rauch­mel­der, die auch vor der Frei­set­zung von Koh­len­mon­oxid war­nen. Sinn­voll ist die Instal­la­ti­on eines sol­chen Gerä­tes in der Nähe der Gas­ther­me. Erhält­lich sind die­se spe­zi­el­len CO-Mel­der im Fach­han­del – unter ande­rem im Ver­sand­haus des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­ban­des unter www.feuerwehrversand.de.

Quel­le Text: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band e. V. (DFV)
Quel­le Bild: Von Roma­ry — Eige­nes Werk, CC BY-SA 3.0