Rettungsgasse und richtiges Parkverhalten

Freie Fahrt für schnelle Hilfe

Wenn Ein­satz- und Ret­tungs­fahr­zeu­ge mit Blau­licht und Signal­horn (Mar­tins­horn) fah­ren, ist schnel­le Hil­fe erfor­der­lich, Men­schen sind in Not oder es droht Gefahr für die Umwelt. Dann geht es um „Sekun­den“! Wir sind zu jeder Tages- und Nacht­zeit ein­satz­be­reit um unse­ren Mit­bür­gern im Ernst­fall sofort schnel­le Hil­fe leis­ten zu kön­nen. Lei­der kommt es immer wie­der vor, dass uns Mit­bür­ger durch fal­sches Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr dabei im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes „aus­brem­sen“.

Parken

So ver­lie­ren die Hel­fer oft unnö­tig Zeit, weil Unacht­sam­keit und Fehl­ver­hal­ten ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer die Anfahrt der Ret­tungs­kräf­te behin­dern. Falsch par­ken­de Kraft­fahr­zeu­ge, Schau­lus­ti­ge, ver­stell­te Ret­tungs­we­ge und Lösch­ein­rich­tun­gen erschwe­ren zusätz­lich eine schnel­le Hil­fe.

Rettungsgasse

So verhalten Sie sich richtig …

Ori­en­tie­ren Sie sich, wenn ein Ein­satz­fahr­zeug auf­taucht:

  • Ruhe bewah­ren!
  • Woher kom­men die Signa­le?
  • In wel­che Rich­tung bewe­gen sich die Ein­satz­fahr­zeu­ge?
  • Wie vie­le Fahr­zeu­ge sind es?

All­ge­mei­ne Ver­hal­tens­hin­wei­se:

  • Set­zen Sie immer den Blin­ker, um dem Fah­rer des Ein­satz­fahr­zeu­ges anzu­zei­gen, in wel­che Rich­tung Sie Platz schaf­fen wol­len!
  • Ach­ten Sie beim Aus­wei­chen auf ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer, beson­ders auf Fuß­gän­ger, Rad‑, Rol­ler- und Mofa­fah­rer!
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Einspuringe Fahrbahnen

Auf ein­spu­ri­gen Fahr­bah­nen fah­ren alle Fahr­zeu­ge nach rechts an den jewei­li­gen Fahr­bahn­rand

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Mehrspurige Fahrbahnen

Auf Fahr­bah­nen mit zwei oder mehr Fahr­spu­ren pro Rich­tung fah­ren die Fahr­zeu­ge auf der lin­ken Spur nach links, alle ande­ren Fahr­zeu­ge fah­ren nach rechts.

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Entgegenkommende Einsatzfahrzeuge

Bei ent­ge­gen­kom­men­den Ein- satz­fahr­zeu­gen nach rechts aus­wei­chen, Tem­po ver­rin­gern und ggf. anhal­ten.

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Einsatzfahrzeuge auf gleicher Höhe

Fährt ein Ein­satz­fahr­zeug auf glei­cher Höhe, Geschwin­dig- keit ver­rin­gern und Ein­satz­fahr- zeug ggf. ein­sche­ren las­sen.

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Rote Ampel

Vor einer roten Ampel nach rechts aus­wei­chen, ggf. auch über die Hal­te­li­nie fah­ren, wenn es der Ver­kehr zulässt. Schon ein Meter kann nach­fol­gen­den Fahr­zeu­gen das Ran­gie­ren ermög­li­chen und dem Ein­satz­fahr­zeug so freie Fahrt bie­ten.

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Fußgänger und Radfahrer

Auch Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer müs­sen Ein­satz­fahr­zeu­ge pas­sie­ren las­sen und dabei auf eige­ne Vor­rech­te ver­zich­ten.

Richtiges Parkverhalten

Bit­te beach­ten Sie ins­be­son­de­re fol­gen­des:

  • Hal­ten Sie Ret­tungs­we­ge unbe­dingt frei.
  • Par­ken Sie weder im Park­ver­bot noch in Feu­er­wehr­zu­fahrts- und Abfahrts­zo­nen.
  • Par­ken Sie nicht im unmit­tel­ba­ren Kreu­zungs- oder Ein­mün­dungs­be­reich.
  • Par­ken Sie nicht in zwei­ter Rei­he.
  • Par­ken Sie in engen Stra­ßen nicht wech­sel­sei­tig, Ret­tungs­fahr­zeu­ge müs­sen sonst Sla­lom fah­ren oder kom­men gar nicht durch.
  • Stel­len Sie ihr Auto nicht ver­bots­wid­rig ab, auch wenn Sie auch nur „eine Minu­te“ weg sind (Eine Minu­te län­ger im Feu­er oder bei einem Herz­in­farkt län­ger war­ten müs­sen kann töd­lich sein).
  • Hydran­ten (ova­le Stra­ßen­kap­pe) die­nen der Lösch­was­ser­ver­sor­gung und dür­fen, auch nicht vor­über­ge­hend, zuge­parkt wer­den.
  • Bit­te die Hin­weis­schil­der beach­ten!
Wußten Sie …

…. dass Ver­kehrs­teil-
neh­mer seit dem 01.04.2004 haft­bar gemacht wer­den kön­nen, wenn wegen ihres regel­wid­ri­gen Par­kens die Feu­er­wehr den Ein­satz­ort zu spät erreicht und Per­so­nen zu Scha­den kom­men?

Gesetzliche Regelungen

§38 StVO Blau­es Blink­licht und gel­bes Blink­licht
(1) Blau­es Blink­licht zusam­men mit dem Ein­satz­horn darf nur ver­wen­det wer­den, wenn höchs­te Eile gebo­ten ist […].

Es ord­net an: “Alle übri­gen Ver­kehrs­teil-
neh­mer haben sofort freie Bahn zu schaf­fen”.

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Blau­licht und Mar­tins­horn — was tun? Infor­ma­ti­ons­bro­schü­re von ADAC, Poli­zei und Feu­er­wehr

Quel­le: Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Frei­sing e.V. (CC BY-NC-ND 3.0 DE)