Ich will zur Feu­er­wehr

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Die Aus­bil­dung bei der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Bur­ge­brach ist für dich kos­ten­los. Das erlern­te Wis­sen und die Erfah­rung kom­men dir im Beruf und auch in dei­nem pri­va­ten Umfeld ein Leben lang zugu­te.

Wer sind wir?

„Was, Sie machen das nicht haupt­be­ruf­lich?“ Die­se Fra­ge hören Ange­hö­ri­ge der Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren immer wie­der. Vie­le Men­schen glau­ben, dass die Ein­satz­kräf­te, die nach fünf bis zehn Minu­ten am Scha­dens­ort ein­tref­fen, mit die­ser Tätig­keit ihr täg­li­ches Brot ver­die­nen.

Doch dem ist nicht so: Die meis­ten Feu­er­wehr­an­ge­hö­ri­gen leis­ten ihren Dienst frei­wil­lig und ehren­amt­lich. So gibt es in Bay­ern neben „nur“ 7 Berufs­feu­er­weh­ren, „statt­li­che“ 7.723 Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren.

Struk­tur der Feu­er­wehr

Nach dem Baye­ri­schen Feu­er­wehr­ge­setz muss jede Gemein­de dafür sor­gen, dass in ihrem Gebiet dro­hen­de Brand- und Kata­stro­phen­ge­fah­ren besei­tigt und ggf. wirk­sam bekämpft wer­den. Auch bei ande­ren Not­fäl­len oder Not­stän­den ist eine aus­rei­chen­de tech­ni­sche Hil­fe sicher­zu­stel­len. Um die­ser Pflicht im öffent­li­chen Inter­es­se nach­zu­kom­men, müs­sen die Gemein­den im Rah­men ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit Feu­er­weh­ren auf­stel­len, aus­rüs­ten und unter­hal­ten.

Sie haben dar­über hin­aus die not­wen­di­ge Lösch­was­ser­ver­sor­gung sicher­zu­stel­len und die­se auf­recht zu hal­ten. Die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr ist Pflicht­auf­ga­be und Ein­rich­tung der jewei­li­gen Gemein­de oder Stadt. Obers­ter Dienst­herr der Wehr ist der/die (Ober-)Bürgermeister/in der Gemein­de oder der Stadt. Die Wehr­lei­tung obliegt dem Kommandanten/der Kom­man­dan­tin, der/die für die Orga­ni­sa­ti­on, Aus­bil­dung und die Ein­satz­be­reit­schaft der Wehr ver­ant­wort­lich ist.

Ver­ein­bar­keit mit Beruf & Fami­lie

Der Dienst bei der Feu­er­wehr kann von jeder Per­son, die das 16. Lebens­jahr voll­endet hat, geleis­tet wer­den und endet mit dem 63. Lebens­jahr. Jugend­li­che vom 12. bis 16. Lebens­jahr kön­nen zuvor bereits in einer Jugend­feu­er­wehr auf den akti­ven Dienst vor­be­rei­tet wer­den. Soweit nicht anders bestimmt, ist der Feu­er­wehr­dienst frei­wil­lig und ehren­amt­lich: Alle Mit­glie­der der Wehr leis­ten also unbe­zahl­ten Dienst an ihren Mit­men­schen.

Und zwar Tag und Nacht, sowohl wäh­rend ihrer Arbeits­zeit als auch in der Frei­zeit – ver­bun­den mit allen Her­aus­for­de­run­gen und Schwie­rig­kei­ten, die dies mit sich bringt. Unter dem Mot­to „Gott zur Ehr, dem Nächs­ten zur Wehr“ leis­ten Feu­er­wehr­dienst­leis­ten­de Aus­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen und Sicher­heits­wa­chen – und natür­lich den Ein­satz­dienst selbst. Hier­für müs­sen sie von ihrem jewei­li­gen Arbeit­ge­ber frei­ge­stellt wer­den, der wie­der­um kann den Ver­dienst­aus­fall bei der Gemein­de gel­tend machen.

Tren­nung Akti­ve Wehr & Ver­ein

Genau genom­men besteht eine Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr in Bay­ern in der Regel aus zwei Tei­len. Einer­seits ist sie als soge­nann­te „gemeind­li­che Ein­rich­tung“ als Organ der Gemein­de tätig. Ande­rer­seits wird die Bezeich­nung „Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr“ auch für den Feu­er­wehr­ver­ein genutzt. Die­ser ist in der Regel ein ein­ge­tra­ge­ner und als gemein­nüt­zig aner­kann­ter Ver­ein mit gewähl­ter Vor­stand­schaft und Mit­glie­dern und stellt den Groß­teil der akti­ven Mann­schaft der gemeind­li­chen Ein­rich­tung Feu­er­wehr. Unter ande­rem finan­ziert er auch feu­er­wehr­tech­ni­sche Zusatz­aus­stat­tun­gen der akti­ven Wehr, deren Kos­ten von den Kom­mu­nen auf­grund knap­per Kas­sen­la­ge nicht über­nom­men wer­den kön­nen.

So unter­stüt­zen die Feu­er­wehr­ver­ei­ne ihre Kom­mu­nen bei­spiels­wei­se bei der Beschaf­fung von per­sön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung oder durch Eigen­leis­tun­gen auf unter­schied­lichs­te Art. Auch die Brand­schutz­er­zie­hung kann vom Ver­ein über­nom­men wer­den. Natür­lich för­dert der Feu­er­wehr­ver­ein die Kame­rad­schaft sei­ner Mit­glie­der auch durch Ver­an­stal­tun­gen und Akti­vi­tä­ten. In vie­len Gemein­den erfüllt er zudem eine wich­ti­ge sozia­le Kom­po­nen­te: Er orga­ni­siert die Mai­baum­auf­stel­lung oder Faschings­ver­an­stal­tun­gen, sichert Fest­um­zü­ge ab oder bie­tet Aus­flugs­fahr­ten an.

Was tun wir?

Die Haupt­auf­ga­ben der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr las­sen sich in 4 Berei­che ein­tei­len: Ret­ten, Löschen, Ber­gen und Schüt­zen

Ret­ten

Die Ret­tung von Mensch und Tier aus Zwangs­la­gen ist unse­re wich­tigs­te Auf­ga­be. Egal ob bei schwe­ren Ver­kehrs- und Betriebs­un­fäl­len oder bei Brän­den und Unwet­tern – die Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren in ganz Bay­ern sind stets Garant für schnel­le und pro­fes­sio­nel­le Hil­fe. So wer­den z.B. jähr­lich auf baye­ri­schen Stra­ßen über 8.000 Per­so­nen nach Ver­kehrs­un­fäl­len mit hydrau­li­schen Ret­tungs­ge­rä­ten aus ver­un­fall­ten Fahr­zeu­gen befreit.

Hier­für sind wir bes­tens aus­ge­bil­det und je nach Grö­ße der Kom­mu­ne spe­zi­ell dazu aus­ge­rüs­tet, hoch moti­viert und stets ein­satz­be­reit für Mensch und Tier in Not­la­gen.

Löschen

Brän­de löschen gehört zu den ursprüng­lichs­ten Auf­ga­ben der Feu­er­wehr. Vom Klein­brand eines Papier­con­tai­ners über den Dach­stuhl­brand von Wohn- und Geschäfts­häu­sern bis hin zu Brän­den in Indus­trie­an­la­gen sind die Feu­er­weh­ren heu­te gefor­dert.

Längst löscht man nicht mehr nur mit Was­ser, son­dern setzt z.B. auch Schaum, Pul­ver oder Koh­len­di­oxid ein, um erfolg­reich des Feu­ers Herr zu wer­den. Dazu bedie­nen wir uns moderns­ter Tech­nik und Aus­rüs­tung.

Ber­gen

Vor allem die Ber­gung von Sach­wer­ten ist einer der wei­te­ren Auf­ga­ben­schwer­punk­te, denen sich die Feu­er­wehr heut­zu­ta­ge wid­men muss. Ob es sich dabei um ver­un­fall­te Fahr­zeu­ge, leck geschla­ge­ne Tanks oder aus­lau­fen­de Gefahr­gut­stof­fe han­delt:

Die Feu­er­wehr kommt immer dann zum Ein­satz, wenn Gefahr im Ver­zug und schnel­le Hil­fe gefor­dert ist.

Schüt­zen

Die Feu­er­wehr wird neben den akti­ven abweh­ren­den Maß­nah­men – wie z.B. bei Hoch­was­ser – auch vor­beu­gend tätig und sorgt somit dafür, dass Scha­den ver­mie­den wird.

Hier­zu zäh­len auch die Auf­klä­rung und die Brand­schutz­er­zie­hung unse­rer Kin­der, die Bera­tung von Archi­tek­ten und Bau­her­ren sowie Sicher­heits­wa­chen bei Groß­ver­an­stal­tun­gen, Thea­ter­auf­füh­run­gen und ande­ren Events.

Auf­ga­ben­be­rei­che inner­halb der Feu­er­wehr

In den Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren gibt es zahl­rei­che Auf­ga­ben­ge­bie­te, die jeweils von spe­zi­ell geschul­tem Per­so­nal über­nom­men wer­den. So küm­mert sich der Jugend­wart um den Nach­wuchs, der Gerä­te­wart um die War­tung und Ein­satz­be­reit­schaft der Fahr­zeu­ge und Gerät­schaf­ten und die Aus­bil­der um alle feu­er­wehr­re­le­van­ten The­men.

Dar­über hin­aus kön­nen spe­zi­el­le Lehr­gän­ge an den Feu­er­wehr­schu­len besucht und Füh­rer­schei­ne für Fahr­zeu­ge und Boo­te absol­viert wer­den. Kurz­um – die Arbeit in der Feu­er­wehr bie­tet eine Viel­zahl von Mög­lich­kei­ten sein Kön­nen und Talent ein­zu­set­zen.

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Häu­fig gestell­te Fra­gen

Ich woh­ne nur für ein paar Jah­re in Bur­ge­brach. Ist eine Mit­glied­schaft mög­lich?

Ja, das ist kein Pro­blem.

Ich war bereits Mit­glied in einer ande­ren Feu­er­wehr. Wer­den mei­ne Lehr­gän­ge aner­kannt?

Bereits absol­vier­te Aus­bil­dun­gen (auch aus ande­ren Bun­des­län­dern) wer­den von uns bei ent­spre­chen­dem Nach­weis übli­cher­wei­se pro­blem­los aner­kannt. Die Zeug­nis­se legst Du bei einem Ein­tritt in die Feu­er­wehr übli­cher­wei­se als Kopie Dei­nen Bei­tritts­un­ter­la­gen bei. Nähe­res dazu erläu­tern wir Dir ger­ne per­sön­lich.

Kann ich mir das unver­bind­lich anschau­en, bevor ich mich ent­schei­de, mit­zu­ma­chen?

Ja, selbst­ver­ständ­lich! Besu­che uns zum Bei­spiel ein­fach bei einem Übungs­ter­min. Erfah­re­ne Kame­ra­den zei­gen Dir ger­ne alles und beant­wor­ten Dei­ne Fra­gen hof­fent­lich so über­zeu­gend, dass Du ger­ne mit dabei sein möch­test.

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