Die überarbeitete Fassung der DGUV-Information „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ ist erschienen und bietet insbesondere Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr einen echten Mehrwert in ihrer beruflichen Tätigkeit.
So wird erläutert, dass aktive Feuerwehrangehörige mit einer Ausbildung zum Truppmann/-frau oder höherwertig mit entsprechender Betriebskunde ohne weitere Ausbildung zum Brandschutzhelfer bestellt werden können. Mit einer Ausbildung zum Gruppenführer kann sogar eine Tätigkeit als Ausbilder wahrgenommen werden.
Das Dokument steht online zum Download unter https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf

Quellen: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)