Feuerwehrausbildung befähigt zum Brandschutzhelfer

Die über­ar­bei­te­te Fas­sung der DGUV-Infor­ma­ti­on Brand­schutz­hel­fer – Aus­bil­dung und Befä­hi­gung ist erschie­nen und bie­tet ins­be­son­de­re Ange­hö­ri­gen der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr einen ech­ten Mehr­wert in ihrer beruf­li­chen Tätig­keit.

So wird erläu­tert, dass akti­ve Feu­er­wehr­an­ge­hö­ri­ge mit einer Aus­bil­dung zum Trupp­man­n/-frau oder höher­wer­tig mit ent­spre­chen­der Betriebs­kun­de ohne wei­te­re Aus­bil­dung zum Brand­schutz­hel­fer bestellt wer­den kön­nen. Mit einer Aus­bil­dung zum Grup­pen­füh­rer kann sogar eine Tätig­keit als Aus­bil­der wahr­ge­nom­men wer­den.

Das Doku­ment steht online zum Down­load unter https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i‑5182.pdf

DGUV 5182 Branschutzhelfer

Quel­len: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band e. V. (DFV), Deut­sche Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung e.V. (DGUV)