“Es hat gebrannt, was ist zu tun?” Ein Brand in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind. Hier wollen wir Ihnen eine kleine Orientierungshilfe für den richtigen Umgang mit kalten Brandstellen geben.
Das Betreten der kalten Brandstelle ist frühestens eine Stunde nach dem Ablöschen des Brandes möglich. Diese Wartezeit ist notwendig, da die Brandrückstände ausdampfen und eine hohe Konzentration an giftigen und reizenden Stoffen in der Luft zurücklassen. Sorgen Sie für eine gute Durchlüftung der Brandstelle, das Einschalten von Lüftungs- oder Klimaanlage sollten Sie bis zur einer Überprüfung und Reinigung durch eine Fachfirma unterlassen. Um nicht mit Brandrauch beaufschlagten Bereiche der Wohnung vor weiterer Verschmutzung zu schützen, betreten Sie die sauberen Bereiche nicht mit verschmutzter Kleidung. Für diesen Zweck ist das Einrichten einer Übergangszone zu Empfehlen.
Reinigung und Sanierung
Hier wird zwischen den verschieden starken Bränden unterschieden. Kleine Brände wie ein Papierkorbbrand, Brand eines Kerzengesteckes, die einen relativ geringen Schaden hinterlassen haben, können mit haushaltsüblichen Mitteln gereinigt und entsorgt werden. Bei ausgedehnten Bränden mit einem größeren Schadensbild wird empfohlen, die gleichen Schutzmaßnahmen, wie die einer Fachfirma anzuwenden. Das Tragen von:
- Einmalanzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
- für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
- Schutzhandschuhe aus Ledertextilkombination für Trockenarbeiten
- Gummihandschuhe für Nassarbeiten
Nach dem Verlassen des Schadensbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Dusche) vorzunehmen.
Entsorgung
Bei den Aufräumarbeiten sollte schon vor Ort richtig getrennt werden zwischen:
- verwertbare Bestandteile (Bauschutt, metallischer Schrott)
- nicht verwertbaren Restmüll, einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialien
- besonders überwachungsbedürftigte Abfälle (Sonderabfälle: z.B. Lacke, Farben, Batterien, Lösungsmittel)
Weitere Links
- Abfallberatung Landkreis Bamberg
- Wertstoffhof Markt Burgebrach
- Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
- Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Quelle Text: Freiwillige Feuerwehr Freising e.V., (CC BY-NC-ND 2.0 DE); VdS Richtlinie 2217 : 1998-12 (01); „Umgang mit kalten Brandstellen“ (aufgestellt in Zusammenarbeit mit der vfdb Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.)
Quelle Bild: Freiwillige Feuerwehr Freising e.V., (CC BY-NC-ND 2.0 DE)