Rettungsgasse ist kinderleicht

„Rettungsgasse ist kinderleicht“ – Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann stellt neuen Werbespot vor: Kinder aus Niederbayern erklären Rettungsgasse – Eins links – zwei rechts – Rettungsgasse hilft Leben retten

Mei Papa, der woaß des a!

Damit endet der neue Rettungsgassenspot, den heute Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann in München vorgestellt hat. Kinder des Kindergartens ‚Maria Ward‘ aus Pfarrkirchen erklären darin auf witzige Art und Weise, wann und wie eine Rettungsgasse zu bilden ist. „Damit wollen wir die Rettungsgasse besser in den Köpfen der Autofahrer verankern“, erläuterte Herrmann. „Eins links, zwei rechts: Die Rettungsgasse ist kinderleicht!“ Das neue Video ist im Bayernkanal auf Youtube (www.youtube.com/bayern), auf der Internetseite www.innenministerium.bayern.de und in Sozialen Netzwerken abrufbar, zum Beispiel auf der Facebook-Fanseite ‚Unser Bayern‘ der Staatsregierung und dem Facebook-Auftritt der Münchner Polizei. „Zeigen Sie den Spot Verwandten, Freunden und Bekannten und posten Sie ihn auf Sozialen Netzwerken“, rief Herrmann auf. „Vielleicht rettet die Rettungsgasse Ihnen einmal Ihr Leben.“

Wie der Verkehrsminister betonte, ist das Thema ‚Rettungsgasse‘ zur Ferienzeit besonders aktuell, da gerade auf den Autobahnen häufig längere Staus drohen. „Leider denken Autofahrer oft nicht daran, rechtzeitig eine Rettungsgasse zu bilden“, beklagte Herrmann. „Das kann zu unnötigen Verzögerungen bei der Versorgung der Verletzten und der Räumung der Unfallstelle führen.“ Deshalb habe das bayerische Innenministerium im Juni 2013 im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms ‚Bayern mobil – sicher ans Ziel‘ und mit Unterstützung von Hilfs- und Rettungsorganisationen und Verbänden wie beispielsweise ADAC, Landesfeuerwehrverband, Malteser und BRK eine große Informations-Kampagne gestartet.

„Jeder soll wissen: Die Rettungsgasse hilft Leben retten“, begründete Herrmann den Schritt. Beispielsweise gibt es an verschiedenen Autobahnabschnitten spezielle Rettungsgassen-Banner. Zusätzlich wird ein gemeinsam mit dem ADAC erstellter Rettungsgassenflyer an Autofahrer verteilt. „Darüber hinaus haben wir veranlasst, dass bei Verkehrsdurchsagen im Rundfunk zur Rettungsgassenbildung aufgerufen wird“, ergänzte der Minister. Außerdem weisen auf ausgewählten und besonders stark belasteten Autobahnen Polizeifahrzeuge mit Hinweistexten im Leuchtbalken die Autofahrer darauf hin, die Rettungsgasse frei zu halten.

Die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse ist in Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. Darin heißt es: Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden. „Eindeutig zu spät ist es, wenn der Verkehr schon steht“, machte Herrmann deutlich. „Dann sind die Abstände zum Vordermann häufig zu gering, um noch zu rangieren.“ Zu den Hilfsdiensten gehören auch Fahrzeuge mit gelbem Rundumleuchten, wie unter anderem Abschleppfahrzeuge. Zudem muss die Rettungsgasse laut Herrmann ausreichend breit sein, damit auch schweres Gerät wie Autokräne an die Unfallstelle gelangen können. „Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse und muss frei bleiben.“

Hier finden Sie den Film „Rettungsgasse ist kinderleicht“

Quelle: Pressesprecher StMI: Oliver Platzer