Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Unacht­sa­mer Umgang mit Feu­er­werk häu­fig Ursa­che / Ret­tungs­dienst ent­las­ten

Feuerwerk

Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und wit­te­rungs­be­ding­te Unfäl­le: Einer Mil­li­on Feu­er­wehr­an­ge­hö­ri­gen in Deutsch­land steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. „Hel­fen Sie mit: Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet den Ret­tungs­dienst, der vor allem in Groß­städ­ten oft über­mä­ßig gefor­dert ist“, appel­liert Karl-Heinz Ban­se, Prä­si­dent des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­ban­des (DFV).

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung ver­hin­dern.

Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Sil­ves­ter­fei­er:

  • Feu­er­werks­kör­per und Rake­ten sind „Spreng­stoff“. Las­sen Sie Jugend­li­che unter 18 Jah­ren nicht damit han­tie­ren.
  • Beach­ten Sie unbe­dingt die Gebrauchs­hin­wei­se der Her­stel­ler. Mit weni­gen Aus­nah­men ist eine Ver­wen­dung von Feu­er­werk in geschlos­se­nen Räu­men ver­bo­ten.
  • Zün­den Sie Feu­er­werks­kör­per nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbren­nen der Böl­ler in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alters­hei­men ist unter­sagt. Die­ses Ver­bot gilt auch für Fach­werk- und Reet­dach­häu­ser. Beach­ten Sie ört­li­che Rege­lun­gen!
  • Neh­men Sie nach dem Anzün­den einen aus­rei­chen­den Sicher­heits­ab­stand ein. Wer­fen Sie Feu­er­werks­kör­per und Rake­ten nicht blind­lings weg – und zie­len Sie nie­mals auf Men­schen. Zün­den Sie nicht gezün­de­te Feu­er­werks­kör­per (Blind­gän­ger) nie­mals noch ein­mal.
  • Stel­len Sie auf kei­nen Fall Feu­er­werks­kör­per selbst her oder erwer­ben ille­gal ver­trie­be­nes Feu­er­werk. Hier­bei kann es zu schwers­ten Ver­let­zun­gen kom­men!
  • Bewah­ren Sie Feu­er­werks­kör­per so auf, dass kei­ne Selbst­ent­zün­dung mög­lich ist. Tra­gen Sie Feu­er­werk nie­mals am Kör­per, etwa in Jacken- oder Hosen­ta­schen.
  • Schüt­zen Sie Ihre Woh­nung in der Sil­ves­ter­nacht vor Brand­ge­fah­ren. Ent­fer­nen Sie Möbel, Haus­rat und ande­re brenn­ba­re Gegen­stän­de von Bal­ko­nen und Ter­ras­sen. Hal­ten Sie Fens­ter und Türen geschlos­sen.
  • Wäh­len Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Not­ruf 112. Nur eine schnel­le Mel­dung bie­tet Gewähr für effek­ti­ve Hil­fe.

Die Feu­er­weh­ren wün­schen den Men­schen in Deutsch­land einen geruh­sa­men Jah­res­wech­sel.

Quel­le Text: Pres­se­mit­tei­lung Nr. 86/2022 vom 22. Dezem­ber 2022 des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­ban­des
Quel­le Bild: Alex­an­der Kagan, Uns­plash